Auf Initiative des Goethe-Instituts und des Auswärtigen Amts rufen Institutionen aus der internationalen Kulturzusammenarbeit einen Hilfsfonds ins Leben. Dieser richtet sich an Organisationen im Ausland, deren Engagement eine große Bedeutung für künstlerische Freiheit und eine pluralistische Gesellschaft hat. Mit dem Fonds werden kurzfristig und unbürokratisch Projekte gefördert, die insbesondere der Existenzsicherung dieser Institutionen dienen. Das Auswärtige Amt stellt die Grundfinanzierung von drei Millionen Euro zur Verfügung, das Goethe-Institut koordiniert die Mittelvergabe. Die Förderauswahl trifft eine Jury. Gemeinsam mit dem Berliner Künstlerprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD), der Deutschen UNESCO-Kommission, der S. Fischer Stiftung, der Stiftung Mercator, der Robert Bosch Stiftung und der Siemens Stiftung bilden das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut ein Konsortium und laden weitere Institutionen zur Mitwirkung ein. Die Partner setzen in diesem Rahmen teilweise eigene Akzente.
Johannes Ebert, Generalsekretär des Goethe-Instituts: „In vielen Ländern stehen etwa Theater, Kunsträume oder freie Literaturhäuser ohnehin unter Druck – nicht zuletzt durch das Erstarken autoritärer Herrschaftsformen und zunehmende Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Freiheiten, Die Corona-Krise stellt viele dieser Institutionen, die für einen kritischen und offenen Dialog unverzichtbar sind, nun auch vor gravierende finanzielle Herausforderungen. Durch den ‚Internationalen Hilfsfonds 2020 für Organisationen in Kultur und Bildung‘ wollen wir genau diesen Organisationen helfen, denn ihre Existenz ist lebensnotwendig für die Gesellschaften und den internationalen Dialog.“
Die Förderung richtet sich an Institutionen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, in denen es keine anderweitigen Fördermöglichkeiten gibt. Sie müssen darüber hinaus die folgenden Punkte erfüllen:
- sie leisten kulturelle Arbeit mit zivilgesellschaftlicher Relevanz
- sind seit mehr als drei Jahren aktiv
- sie sind dem Goethe-Institut oder der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes bereits durch vergangene Kooperationen bekannt
- sie leiden auf Grund ihrer Struktur unter den Folgen der Corona-Pandemie
Unterstützt werden können strukturfördernde Projekte, z.B.:
- sachlich und zeitlich begrenzte Projekte zum Infrastrukturerhalt oder –wiederaufbau
- Anschubfinanzierung von strukturellen Maßnahmen
- Vorhaben, die einer (Neu)Vernetzung dienen
- Vorhaben zur Entwicklung neuer, digitaler Formate und/oder Fortbildung und Qualifizierung im digitalen Bereich
Die maximale Fördersumme für ein Projekt im Zeitraum September bis Dezember 2020 beträgt 25.000 Euro.
Bei Rückfragen bezüglich des Antragsverfahrens wenden Sie sich bitte an hilfsfonds@goethe.de.
Der Internationale Hilfsfonds 2020 für Organisationen in Kultur und Bildung wird auf Initiative des Auswärtigen Amts und des Goethe-Instituts gemeinsam mit Partnern eingerichtet, die sich hierfür in einem Konsortium zusammenfinden. Der Fonds ist für die Beteiligung weiterer Partner offen. Das Auswärtige Amt stellt eine Grundfinanzierung von drei Millionen Euro zur Verfügung, deren Vergabe das Goethe-Institut koordiniert. Zahlreiche Kulturorganisationen und private Stiftungen aus Deutschland stellen ebenfalls großzügig Mittel zur Verfügung oder beteiligen sich mit eigenen Programmen, darunter das Berliner Künstlerprogramm des DAAD, die Deutsche UNESCO-Kommission, die S. Fischer Stiftung, die Stiftung Mercator, die Robert Bosch Stiftung und die Siemens Stiftung.
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